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Ärztliche Verordnung

Mit einer ärztlichen Verordnung lassen sich diverse Anzeichen für die Ernährungsberatung über die Grundversicherung der Krankenkasse abrechnen. Hier einige Beispiele (unter anderen):

Erkrankung des Verdauungstrakts

  • Durchfall, Verstopfung, Bauchkrämpfe, Blähungen, Aufstossen
  • Unverträglichkeiten wie Fruktose, Laktose, Gluten, FODMAP
  • Zöliakie
  • Unspezifische Unverträglichkeiten (auch während der Belastung)

Fehl- sowie Mangelernährungszustände

  • Makronährstoffmangel (zu geringe Energiezufuhr)
  • Vitamin- / Mineralstoffmangel (z.B. Vit D, Eisen, Calcium)
  • ungewollter Gewichtsverlust
  • Essstörungen
  • Ermüdungsbruch, wiederkehrende Verletzungen
  • Wundheilungsstörung

Stoffwechsel- und Herzkreislauferkrankungen

  • erhöhte Blutfettwerte
  • erhöhter Blutdruck
  • Schilddrüsen-unter/über-funktion

Sprich dich doch dazu mit deinem Arzt ab und bitte ihn, dir das Verordnungsformular auszufüllen.